Spielsucht-Prävention

Lotto ist ein Spiel. Wie jedes Spiel sollte auch Lotto nur zum Spaß gespielt werden und nur mit Geld, das man übrig hat und nicht zum zum Leben braucht. Diese recht einfache Formel gilt natürlich nicht nur für Lotto, sondern auch für alle anderen Lotterien. Durch den seit 01.01.2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrag und den daraus resultierenden Landesgesetzen muss bei Informationen zum Lotto bzw. bei Werbung für Lotto auch immer auf die Gefahren der Spielsucht hingewiesen werden. Weitere Informationen zur Spielsuchtprävention gibt es auf www.bzga.de.
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